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Neues Amazon Verpackungsgesetz – Alles was du als FBA Händler wissen musst

Vom Autor
Julia Panse
Durchschnittliche Lesezeit
6 min
Veröffentlicht am
June 10, 2022
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Es summt und surrt im Amazon-Seller-Universum: Das Verpackungsgesetz, das nun ab dem 1. Juni, auch für alle FBA-Händler gelten soll, ist in aller Munde.

Was genau gefordert wird und was es genau zu erledigen gilt erklären wir dir in diesem Artikel!

Was ist das Verpackungsgesetz und was für einen Zweck erfüllt dieses?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gibt es nun bereits seit dem 1. Januar 2019.

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass wir immer mehr Müll produzieren, nicht zuletzt auch durch den gigantischen Onlinehandel-Boom der vergangenen Jahre.

Mit der Meldung über versendete Verpackung und entstandene Müll, sollen Händler und Verkäufer nun auch einen Teil der Entsorgungskosten selber tragen. Außerdem soll das Verpackungsgesetz die Aufmerksamkeit der Unternehmen auf nachhaltigere Verpackung und Recycling lenken.

Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz gilt für alle Händler, die Ware importieren und auch Ware an Privatpersonen verkaufen.

Als Importeur musst du die Verpackung der importierten Ware melden und zusätzlich die Verpackung der jeweils versendeten Ware. Bist du also Privat-Label-Händler musst du gleich zwei Meldungen abgeben.

Wirst du von einem deutschen Produzenten beliefert, musst du nur die Verpackung melden, die bei deiner Lieferung an den Endkunden zusätzlich anfällt, da dein Produzent bereits die Lieferung an dich meldet.

Anschaulicher erklären wir dir das in unserem Fall-Beispiel:

Du bist Händler von Nahrungsergänzungsmitteln und beziehst die Ware von deinem Produzenten aus Deutschland. Dein Produzent liefert dir 1 Palette mit 40 Kartons in diesen 40 Kartons befinden sich jeweils 10 Plastikdöschen mit deinem Nahrungsergänzungsmittel. Zur Sicherung wurde die Palette einmal komplett mit einer Stretchfolie umwickelt. Nun geht bei dir im Onlineshop eine Bestellung ein, du verpackst ein Döschen in einem größeren Umkarton und steckst zur Füllung und Polsterung noch Zeitungspapier rein.

Was musst du nun also melden?

Dein Produzent meldet bereits alle Materialien, die zu dir geliefert werden, auch die Plastikdöschen. Du musst also nun noch dem Umkarton und das Füllmaterial melden.

Was gilt alles als Verpackung?

Generell gilt alles als meldepflichtige Verpackung, die beim Endkunden nach Lieferung und Verbrauch im Müll landet. Also die Verkaufspackung, die Umverpackung und auch Verpackungsbestandteile wie Etiketten, Luftpolster, Chips, Klebeband, Styroporschnipsel und sonstiges Füllmaterial sind lizenzierungspflichtig.

Was ist an diesem Verpackungsgesetz neu?

In der Vergangenheit hat Amazon immer die versendete Verpackung gemeldet, die über FBA verkauft wurde. Den Eigenversand solltest du in der Vergangenheit jedoch bereits selbst gemeldet haben.

Ab dem 01.06.2022 ist nun aber nicht mehr Amazon für die Meldung zuständig, sondern jeder Händler selber.

Das bedeutet einfach gesagt, dass Amazon dir die Daten zu Versand und Verpackung mitteilen muss und du wirst diese dann anschließend selbstständig und jährlich melden.

Wie Amazon diese Daten genau bereitstellt, wurde von Amazon noch nicht ganz klar. Da die Meldung nur einmal pro Jahr geschehen muss, hat Amazon hier noch einen kleinen zeitlichen Puffer, um die Lösung klar zu kommunizieren.

Erste Schritte einer Verpackungsmeldung:

1) LUCID-Nummer beantragen

Du hast bestimmt schon das orangene Kästchen im Seller Central mit der Aufforderung zur Angabe einer LUCID-Nummer entdeckt.

Hast du bisher noch keine Verpackungsmeldung abgegeben, so musst du dich zunächst einmal bei LUCID registrieren. Das ist nach Angabe deiner Geschäftsinformationen schnell geschehen. Im Anschluss erhältst du bereits deine LUCID-Nummer. Diese kannst du dann direkt im Seller Central hinzufügen.

Ist damit die Sache erledigt?

Nein, denn du musst dich noch bei einem dualem System als Partner registrieren.

2) Registrierung bei einem dualen System als Partner

Eine Übersicht mit dualen Systemen findest du hier:

  • BellandVision GmbH
  • Interseroh Dienstleistungs GmbH
  • Noventiz Dual GmbH
  • Reclay Holding GmbH zusammen mit Redual GmbH und VfW GmbH
  • Veolia Umweltservice Dual GmbH
  • Zentek GmbH & Co. KG
  • PreZero Dual GmbH]
  • Recycling Dual GmbH

3) Die jährliche Meldung

Du meldest einmal pro Jahr deine Mengen und den entstandenen Verpackungsmüll an dein duales System und auch an LUCID. Diese Meldungen müssen unbedingt gleich sein und du darfst keine unterschiedlichen Meldungen über Menge, entstandene Verpackung etc. angeben.

Außerdem bist du verpflichtet zu dokumentieren, was du gemeldet hast. In welcher Form ist egal, Hauptsache du kannst nachweisen, dass deine Meldung korrekt ist und was die Berechnungsgrundlage dafür ist.

Diese Nachweise musst du bei der Meldung prinzipiell nicht vorlegen. Es kommt nur gelegentlich zu Prüfungen der Meldungen – in diesem Fall solltest du deine Nachweise also zur Hand haben.

Beispiel DerGrünePunkt:

Wir verwenden für unsere Eigenmarken das duale System „DerGrünePunkt“. Wenn du dir nicht sicher bist, was hier genau für Kosten auf dich zukommen werden, hat die Webseite ein paar hilfreiche Features:

Beispielsweise kannst du dir bei dem Lizenzrechner errechnen, welche Kosten ungefähr. auf dich zukommen werden. Du gibst einfach deine Verpackungsdaten ein und dir wird sofort ein Betrag genannt.

Bist du auf der Suche nach einer neuen, nachhaltigeren und vielleicht auch günstigeren Verpackung, so kannst du hier die Preise der einzelnen Verpackungen ansehen. Beispielsweise kostet eine Glasverpackung deutlich weniger als Papier.

Wenn du dir nicht sicher bist, wie viel Verpackung bei deiner versendeten Ware überhaupt anfällt, so hilft dir die Berechnungshilfe vom Grünen Punkt weiter.

Wir hoffen wir konnten dir mit unserem kleinen Beitrag etwas weiterhelfen. Falls du Hilfe mit sonstigen Bereichen deines Amazon Business benötigst, stehen wir dir gerne mit unserer Expertise zur Verfügung. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch!

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